EINFACH.
Dein Weg zum Führerschein muss nicht kompliziert sein. Mit klaren Erklärungen, Geduld und einer entspannten Atmosphäre machen wir dir den Einstieg leicht.
Berlin · Opening Soon
Wir bringen dich auf die Straße. Freu dich auf deinen neuen Weg zum Führerschein.
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Freiheit beginnt hinter dem Lenkrad. Entdecke die Freude am Fahren und finde deinen eigenen Rhythmus.
Ohne Druck, mit Geduld und Erfahrung. Wir begleiten dich Schritt für Schritt auf deinem Weg zum Führerschein.
Deine neue Fahrschule direkt am Engelbecken! Mitten in Berlin-Mitte, an der Annenstraße 49, entsteht ein neuer Ort für moderne, persönliche und entspannte Fahrausbildung.
Neueröffnung voraussichtlich im Dezember 2026 – vorbehaltlich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
Wir eröffnen in Berlin-Mitte, direkt am Engelbecken!
Gültig bis 31.01.2027
Fahrstunde (45 Minuten): 61,88 €
Fremdsprachenzuschlag: 10,00 €
Ausbildung auf Türkisch und Englisch möglich.
Alle Preise inkl. 19 % MwSt. Änderungen vorbehalten.
Anfragen und Voranmeldungen sind ab sofort möglich!
Fahrstunden und weitere Leistungen sind nicht im Grundbetrag enthalten. Ausbildungsbeginn erst nach Erteilung der Fahrschulerlaubnis.
Jetzt anfragen per WhatsAppAnnenstraße 49 · 10179 Berlin-Mitte
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Serdal Ören
Fahrschule Xpert
Annenstr. 49
10179 Berlin
Deutschland
Kontakt
0163 3506902
[email protected]
Zuständige Aufsichtsbehörde (für den geplanten Fahrschulbetrieb)
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Puttkamerstraße 16–18
10969 Berlin
Die Fahrschulerlaubnis ist beantragt. Die Eröffnung erfolgt erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis.
Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Consumer dispute resolution
We are neither willing nor obliged to participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration board.
Tüketici uyuşmazlıklarının çözümü
Bir tüketici uzlaştırma kurulu nezdindeki uyuşmazlık çözüm süreçlerine katılmaya istekli değiliz ve katılmakla yükümlü değiliz.
1. Verantwortlicher
Serdal Ören · Fahrschule Xpert · Annenstr. 49, 10179 Berlin, Deutschland · Telefon: 0163 3506902 · E-Mail: [email protected].
2. Hosting und Zugriffsdaten
Die Website wird bei IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland, gehostet. Bei Seitenaufrufen verarbeitet IONOS laut eigenen Angaben die angeforderte Seite/Datei, Referrer, Browsertyp und -version, Betriebssystem, Gerätetyp, Zugriffszeit sowie eine unmittelbar anonymisierte IP-Adresse. Die Daten dienen dem sicheren und stabilen Betrieb der Website. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem sicheren und zuverlässigen Internetauftritt). Laut IONOS werden diese Besucherdaten acht Wochen gespeichert und nicht in Drittländer übermittelt.
3. IONOS WebAnalytics
IONOS gibt an, dass bei seinem Webhosting zusätzlich WebAnalytics eingesetzt wird. Dabei werden technische, laut IONOS bei Erhebung anonymisierte Nutzungsdaten statistisch ausgewertet. Die Auswertung dient der technischen und statistischen Beurteilung der Websitenutzung; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Auf dieser Seite ist kein zusätzliches eigenes Analyse- oder Werbetracking eingebunden.
4. Kontakt per E-Mail oder Telefon
Wenn Sie uns kontaktieren, verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten und den Inhalt Ihrer Nachricht, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei vorvertraglichen Anfragen beziehungsweise Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bei sonstigen Anliegen. Daten werden gelöscht, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe zur weiteren Speicherung bestehen. Bei E-Mails sind die beteiligten E-Mail-Dienstleister technisch an der Übermittlung beteiligt.
5. Cookies, externe Inhalte und Formulare
Diese Coming-soon-Seite setzt selbst keine Cookies und lädt keine externen Schriftarten, Videos oder Social-Media-Plugins. Die Google-Maps-Karte wird erst nach aktivem Anklicken der Schaltfläche geladen; dabei werden Daten (insbesondere die IP-Adresse) an Google übertragen und Google kann Cookies einsetzen. Alternativ kann die externe Routenplanung über einen Link geöffnet werden. Die Seite enthält kein Kontakt- oder Anmeldeformular. Sollten später zusätzliche Dienste eingebunden werden, wird diese Erklärung entsprechend angepasst; gegebenenfalls ist zuvor eine Einwilligung erforderlich.
6. Empfänger und Auftragsverarbeitung
IONOS verarbeitet Hostingdaten als Dienstleister. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, gelten die vertraglichen Regelungen nach Art. 28 DSGVO. Nach IONOS ist die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung für Verträge ab dem 19. Juli 2022 Bestandteil der AGB.
7. Ihre Rechte
Sie haben im gesetzlichen Umfang Rechte auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch gegen Verarbeitungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Art. 21) und gegebenenfalls Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3). Sie können sich außerdem bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO).
8. Datenschutzaufsicht
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit · www.datenschutz-berlin.de.
9. Bereitstellung von Daten und automatisierte Entscheidungen
Für den rein informatorischen Besuch müssen Sie uns keine Daten aktiv mitteilen. Technische Verbindungsdaten sind für die Auslieferung der Seite erforderlich. Es findet durch uns keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO statt.
Stand
15. Oktober 2026
WhatsApp-Kontakt: Der WhatsApp-Button ist ein einfacher externer Link ohne eingebettetes WhatsApp-Skript. Erst beim Anklicken wird eine Verbindung zu WhatsApp (Meta) hergestellt; dabei können personenbezogene Daten, etwa Ihre IP-Adresse, verarbeitet werden. Die Nutzung ist freiwillig. Alternativ können Sie uns per Telefon oder E-Mail kontaktieren.
1. Controller
Serdal Ören · Fahrschule Xpert · Annenstr. 49, 10179 Berlin, Germany · Phone: +49 163 3506902 · Email: [email protected].
2. Hosting and access data
This website is hosted by IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Germany. According to IONOS, requested pages/files, referrer, browser type and version, operating system, device type, access time and an IP address anonymised immediately upon collection are processed. This is necessary for secure and stable operation, under Art. 6(1)(f) GDPR. IONOS states that visitor data is retained for eight weeks and not transferred to countries outside the EU.
3. IONOS WebAnalytics
IONOS states that its web hosting also uses WebAnalytics for statistical analysis of technical usage data anonymised at collection. The legal basis is Art. 6(1)(f) GDPR. We do not embed any additional advertising or analytics trackers.
4. Email and telephone enquiries
If you contact us, we process your contact details and message to respond. The legal basis is Art. 6(1)(b) GDPR for pre-contractual enquiries, or Art. 6(1)(f) GDPR for other enquiries. Information is deleted when no longer necessary unless retention obligations or legitimate reasons apply. Email providers involved in transmission may process relevant data.
5. Cookies and third-party content
This coming-soon page itself does not itself set cookies or embed external fonts, videos, social media plugins, contact forms or registration forms. Google Maps is only embedded after the visitor clicks to load it; Google may then receive personal data (including the IP address) and use cookies. This policy will be updated if additional services are added; consent may then be required.
6. Recipients and processing agreements
IONOS provides hosting services and processes relevant data. Where required, processing is governed by Art. 28 GDPR. According to IONOS, the data processing agreement has formed part of its terms for contracts concluded since 19 July 2022.
7. Your rights
Subject to applicable law, you may request access, rectification, erasure, restriction, data portability, and object to processing based on legitimate interests. You may withdraw consent at any time where relevant and lodge a complaint with a supervisory authority (GDPR Arts. 7, 15–18, 20–21 and 77).
8. Supervisory authority
Berlin Commissioner for Data Protection and Freedom of Information · www.datenschutz-berlin.de.
9. Required data and automated decisions
You do not need to actively submit personal data merely to view this page. Technical connection data is necessary to deliver it. We do not conduct automated decision-making or profiling under Art. 22 GDPR.
Last updated
15 October 2026
WhatsApp contact: The WhatsApp button is a plain external link, without embedded WhatsApp scripts. Clicking it connects you to WhatsApp (Meta), which may process personal data such as your IP address. Use is voluntary; you can contact us by phone or email instead.
1. Veri sorumlusu
Serdal Ören · Fahrschule Xpert · Annenstr. 49, 10179 Berlin, Almanya · Telefon: +49 163 3506902 · E-posta: [email protected].
2. Barındırma ve erişim verileri
Web sitesi IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Almanya tarafından barındırılır. IONOS açıklamasına göre istenen sayfa/dosya, yönlendiren site, tarayıcı türü ve sürümü, işletim sistemi, cihaz türü, erişim zamanı ve toplama anında anonimleştirilen IP adresi işlenir. Amaç sitenin güvenli ve istikrarlı çalışmasıdır; hukuki dayanak GDPR Madde 6(1)(f) kapsamındaki meşru menfaattir. IONOS, ziyaretçi verilerinin sekiz hafta saklandığını ve AB dışına aktarılmadığını belirtir.
3. IONOS WebAnalytics
IONOS, web barındırma hizmetinde toplama sırasında anonimleştirilen teknik kullanım verileriyle istatistiksel WebAnalytics analizi yaptığını bildirir. Hukuki dayanak GDPR Madde 6(1)(f) kapsamındaki meşru menfaattir. Sayfamızda ek reklam veya analiz izleyicileri bulunmaz.
4. E-posta ve telefon iletişimi
Bizimle iletişime geçtiğinizde iletişim bilgilerinizi ve mesajınızı talebinizi yanıtlamak için işleriz. Sözleşme öncesi taleplerde GDPR Madde 6(1)(b), diğer taleplerde Madde 6(1)(f) uygulanır. Yasal saklama yükümlülüğü veya meşru gerekçe bulunmadığında veriler silinir. E-posta iletiminde ilgili e-posta hizmet sağlayıcıları veri işleyebilir.
5. Çerezler ve harici içerik
Bu yakında açılış sayfası kendisi çerez kullanmaz; harici yazı tipi, harita, video, sosyal medya eklentisi, iletişim veya kayıt formu içermez. Yeni hizmetler eklenirse metin güncellenir ve gerektiğinde önceden onay alınır.
6. Alıcılar ve veri işleme sözleşmesi
IONOS barındırma hizmeti sunar ve ilgili verileri işler. Gerektiğinde GDPR Madde 28 uyarınca veri işleme sözleşmesi uygulanır. IONOS açıklamasına göre 19 Temmuz 2022 tarihinden sonraki sözleşmelerde bu anlaşma genel şartların parçasıdır.
7. Haklarınız
Yasal koşullarla bilgi edinme, düzeltme, silme, işlemeyi kısıtlama, veri taşınabilirliği, meşru menfaate dayalı işlemeye itiraz ve verilmiş onayı geri çekme haklarınız vardır. Veri koruma denetim makamına şikâyette bulunabilirsiniz (GDPR Madde 7, 15–18, 20–21 ve 77).
8. Denetim makamı
Berlin Veri Koruma ve Bilgi Edinme Özgürlüğü Yetkilisi · www.datenschutz-berlin.de.
9. Zorunlu veriler ve otomatik kararlar
Bu sayfayı görüntülemek için bize aktif olarak kişisel veri sağlamanız gerekmez. Sayfanın sunulması için teknik bağlantı verileri gereklidir. GDPR Madde 22 kapsamında otomatik karar verme veya profilleme yapmıyoruz.
Güncelleme tarihi
15 Ekim 2026
WhatsApp iletişimi: WhatsApp düğmesi, gömülü WhatsApp kodu içermeyen harici bir bağlantıdır. Tıklandığında WhatsApp (Meta) ile bağlantı kurulur ve IP adresiniz gibi kişisel veriler işlenebilir. Kullanım isteğe bağlıdır; telefon veya e-posta ile de iletişime geçebilirsiniz.
Stand: Oktober 2026 · Entwurf für den künftigen Fahrschulbetrieb · Vertragsdauer 12 Monate
Fahrschule Xpert · Inhaber Serdal Ören · Annenstraße 49, 10179 Berlin · [email protected] · 0163 3506902
Die Fahrschule Xpert bietet theoretische und praktische Fahrausbildung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Fahrlehrergesetz und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, an. Grundlage ist ein gesonderter Ausbildungsvertrag, in den diese AGB wirksam einbezogen werden müssen.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem erfolgreichen Abschluss der Fahrerlaubnisprüfung, spätestens jedoch 12 Monate nach Abschluss des Ausbildungsvertrags. Für eine anschließende Fortsetzung bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung; neue Entgelte werden vorab mitgeteilt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Bei Zweifeln an der Fahreignung gelten die gesetzlichen Regelungen und die Bestimmungen zur Vertragsbeendigung.
Die Entgelte ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem gesetzlich vorgeschriebenen Preisaushang. Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Sonderfahrten, Prüfungsvorstellungen und sonstige Leistungen werden nach gesonderter wirksamer Vereinbarung berechnet. Änderungen während laufender Verträge setzen eine rechtlich wirksame Grundlage voraus.
Der Grundbetrag umfasst die allgemeinen Verwaltungs- und Organisationsleistungen und den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht einschließlich erforderlicher Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Prüfungsvorstellungen und amtliche Prüfungsgebühren sind nicht enthalten.
Nach nicht bestandener theoretischer Prüfung kann für erforderliche zusätzliche Theorieausbildung ein vertraglich vereinbarter Teilgrundbetrag berechnet werden, höchstens die Hälfte des betreffenden Grundbetrags. Nach nicht bestandener praktischer Prüfung fällt hierfür kein neuer Teilgrundbetrag an.
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten; das vereinbarte Entgelt umfasst den praktischen Unterricht und die Nutzung des Ausbildungsfahrzeugs einschließlich erforderlicher Versicherungen.
Vereinbarte Fahrstunden sind bei Verhinderung unverzüglich abzusagen. Erfolgt die Absage nicht mindestens zwei Werktage vorher und kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden, kann eine Ausfallentschädigung von 75 % des vereinbarten Fahrstundenentgelts verlangt werden. Der Fahrschüler darf nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Für die Vorstellung zur theoretischen oder praktischen Prüfung gelten die vertraglich vereinbarten Entgelte; Wiederholungsprüfungen werden nach dem Vertrag abgerechnet.
Soweit wirksam nichts anderes vereinbart wurde, wird der Grundbetrag bei Vertragsschluss, das Entgelt für praktische Fahrstunden vor deren Beginn und das Entgelt für Prüfungsvorstellungen sowie verauslagte Gebühren spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin fällig.
Bei fälligen, nicht beglichenen Forderungen kann die Fahrschule weitere Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang zurückstellen. Ein vereinbarter Teilgrundbetrag ist vor Beginn zusätzlicher Theorieausbildung fällig.
Der Fahrschüler kann den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen. Die Fahrschule kann aus wichtigem Grund kündigen.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Fahrschüler trotz Aufforderung ohne triftigen Grund nicht binnen vier Wochen beginnt, die Ausbildung mehr als drei Monate ohne triftigen Grund unterbricht, die theoretische oder praktische Prüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht besteht oder schwerwiegend gegen sicherheitsrelevante Anweisungen verstößt.
Eine Kündigung soll zu Dokumentationszwecken in Textform erfolgen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Bereits erbrachte Fahrstunden und Prüfungsvorstellungen werden zum vereinbarten Entgelt abgerechnet.
Kündigt der Fahrschüler ohne vertragswidriges Verhalten der Fahrschule oder kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund, ist für den Grundbetrag bei vorgeschriebenem theoretischem Unterricht folgende gestaffelte Abrechnung vorgesehen: 20 % vor Ausbildungsbeginn; 40 % nach Beginn, aber vor einem Drittel des vorgeschriebenen Theorieunterrichts; 60 % ab einem Drittel, aber vor zwei Dritteln; 80 % ab zwei Dritteln, aber vor Abschluss; 100 % nach Abschluss des vorgeschriebenen Theorieunterrichts.
Bei einer Ausbildung ohne vorgeschriebenen theoretischen Unterricht ist die Grundbetragsabrechnung auf höchstens die Hälfte des vergleichbaren Grundbetrags mit Theorieunterricht begrenzt.
Der Fahrschüler kann nachweisen, dass ein Entgelt oder Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler wegen vertragswidrigen Verhaltens der Fahrschule, wird ein nicht verdienter Grundbetrag nicht berechnet; entsprechende Vorauszahlungen werden erstattet. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler sorgen für einen pünktlichen Unterrichtsbeginn. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich am vereinbarten Standort; andere Treffpunkte können individuell vereinbart werden. Zusätzliche Fahrzeit wird nur bei vorheriger wirksamer Vereinbarung berechnet.
Vom Fahrlehrer zu vertretende Ausfallzeit wird nachgeholt oder gutgeschrieben. Bei einer Verspätung des Fahrlehrers von mehr als 15 Minuten muss der Fahrschüler nicht länger warten; die deshalb ausgefallene Stunde wird nicht berechnet.
Vom Fahrschüler zu vertretende Verspätungen gehen hinsichtlich der ausgefallenen Zeit zu seinen Lasten. Bei mehr als 15 Minuten Verspätung muss der Fahrlehrer nicht länger warten; bei hierdurch verursachtem Ausfall gilt die Regelung zur Ausfallentschädigung entsprechend.
Praktischer Unterricht findet nicht statt, wenn der Fahrschüler erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder berauschenden Mitteln steht oder erhebliche Zweifel an seiner aktuellen Fahrtüchtigkeit bestehen.
Ist der Ausfall vom Fahrschüler zu vertreten, kann eine Ausfallentschädigung von 75 % des Fahrstundenentgelts verlangt werden. Der Nachweis eines fehlenden oder wesentlich geringeren Schadens bleibt möglich.
Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmittel und Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Schäden oder Funktionsstörungen sind unverzüglich zu melden. Für Schäden haftet der Fahrschüler nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter erforderlicher Aufsicht und nach Anweisungen des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb genommen werden. Eigenmächtige Nutzung ist untersagt; gesetzliche Ansprüche und Folgen bleiben unberührt.
Die Ausbildung wird erst abgeschlossen, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und der Fahrschüler nach fachlicher Einschätzung die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit Zustimmung des Fahrschülers unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen. Ein Prüfungstermin oder Prüfungserfolg wird nicht garantiert.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von verbindlich vereinbarten Prüfungen richten sich mögliche Entgelt- und Ersatzansprüche nach wirksamen Vereinbarungen und dem Gesetz.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Soweit gesetzlich zulässig, kann Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden; für Verbraucher wird dadurch kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet.
Die Fahrschulerlaubnis für Fahrschule Xpert ist beantragt, jedoch noch nicht erteilt. Bis zu ihrer Erteilung werden nur unverbindliche Anfragen und Voranmeldungen entgegengenommen; diese begründen keinen kostenpflichtigen Ausbildungsvertrag und keine Grundbetragspflicht.
Die Neueröffnung ist voraussichtlich für Dezember 2026 vorgesehen; ein fester Termin wird nicht zugesichert. Ausbildungsbeginn erst nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung.
Der beworbene Eröffnungsgrundbetrag von 100,00 € statt regulär 400,00 € ist für die auf der Angebotsseite genannten Klassen B, BE, BF17 und B197 vorgesehen. Die konkreten Aktionsbedingungen werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
Derzeit beworben: Fahrstunde (45 Minuten) 61,88 €; Fremdsprachenzuschlag 10,00 €. Maßgeblich sind die wirksam vereinbarten Entgelte. Ausbildung auf Deutsch, Englisch und Türkisch ist nach Vereinbarung vorgesehen.
Rechtlicher Hinweis: Dies ist ein eigenständig formulierter Entwurf in Anlehnung an die BVF-Muster-AGB vom März 2026 (12 Monate), keine wortgetreue Verbandsfassung. Vor verbindlicher Verwendung rechtlich prüfen lassen. Gesetzliche Verbraucher- und gegebenenfalls Widerrufsrechte bleiben unberührt.
English: The full draft terms are currently available in German. Please request a translation before signing a training contract.
Stand: Oktober 2026 · Entwurf für den künftigen Fahrschulbetrieb · Vertragsdauer 12 Monate
Fahrschule Xpert · Inhaber Serdal Ören · Annenstraße 49, 10179 Berlin · [email protected] · 0163 3506902
Die Fahrschule Xpert bietet theoretische und praktische Fahrausbildung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Fahrlehrergesetz und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, an. Grundlage ist ein gesonderter Ausbildungsvertrag, in den diese AGB wirksam einbezogen werden müssen.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem erfolgreichen Abschluss der Fahrerlaubnisprüfung, spätestens jedoch 12 Monate nach Abschluss des Ausbildungsvertrags. Für eine anschließende Fortsetzung bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung; neue Entgelte werden vorab mitgeteilt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Bei Zweifeln an der Fahreignung gelten die gesetzlichen Regelungen und die Bestimmungen zur Vertragsbeendigung.
Die Entgelte ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem gesetzlich vorgeschriebenen Preisaushang. Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Sonderfahrten, Prüfungsvorstellungen und sonstige Leistungen werden nach gesonderter wirksamer Vereinbarung berechnet. Änderungen während laufender Verträge setzen eine rechtlich wirksame Grundlage voraus.
Der Grundbetrag umfasst die allgemeinen Verwaltungs- und Organisationsleistungen und den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht einschließlich erforderlicher Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Prüfungsvorstellungen und amtliche Prüfungsgebühren sind nicht enthalten.
Nach nicht bestandener theoretischer Prüfung kann für erforderliche zusätzliche Theorieausbildung ein vertraglich vereinbarter Teilgrundbetrag berechnet werden, höchstens die Hälfte des betreffenden Grundbetrags. Nach nicht bestandener praktischer Prüfung fällt hierfür kein neuer Teilgrundbetrag an.
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten; das vereinbarte Entgelt umfasst den praktischen Unterricht und die Nutzung des Ausbildungsfahrzeugs einschließlich erforderlicher Versicherungen.
Vereinbarte Fahrstunden sind bei Verhinderung unverzüglich abzusagen. Erfolgt die Absage nicht mindestens zwei Werktage vorher und kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden, kann eine Ausfallentschädigung von 75 % des vereinbarten Fahrstundenentgelts verlangt werden. Der Fahrschüler darf nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Für die Vorstellung zur theoretischen oder praktischen Prüfung gelten die vertraglich vereinbarten Entgelte; Wiederholungsprüfungen werden nach dem Vertrag abgerechnet.
Soweit wirksam nichts anderes vereinbart wurde, wird der Grundbetrag bei Vertragsschluss, das Entgelt für praktische Fahrstunden vor deren Beginn und das Entgelt für Prüfungsvorstellungen sowie verauslagte Gebühren spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin fällig.
Bei fälligen, nicht beglichenen Forderungen kann die Fahrschule weitere Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang zurückstellen. Ein vereinbarter Teilgrundbetrag ist vor Beginn zusätzlicher Theorieausbildung fällig.
Der Fahrschüler kann den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen. Die Fahrschule kann aus wichtigem Grund kündigen.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Fahrschüler trotz Aufforderung ohne triftigen Grund nicht binnen vier Wochen beginnt, die Ausbildung mehr als drei Monate ohne triftigen Grund unterbricht, die theoretische oder praktische Prüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht besteht oder schwerwiegend gegen sicherheitsrelevante Anweisungen verstößt.
Eine Kündigung soll zu Dokumentationszwecken in Textform erfolgen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Bereits erbrachte Fahrstunden und Prüfungsvorstellungen werden zum vereinbarten Entgelt abgerechnet.
Kündigt der Fahrschüler ohne vertragswidriges Verhalten der Fahrschule oder kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund, ist für den Grundbetrag bei vorgeschriebenem theoretischem Unterricht folgende gestaffelte Abrechnung vorgesehen: 20 % vor Ausbildungsbeginn; 40 % nach Beginn, aber vor einem Drittel des vorgeschriebenen Theorieunterrichts; 60 % ab einem Drittel, aber vor zwei Dritteln; 80 % ab zwei Dritteln, aber vor Abschluss; 100 % nach Abschluss des vorgeschriebenen Theorieunterrichts.
Bei einer Ausbildung ohne vorgeschriebenen theoretischen Unterricht ist die Grundbetragsabrechnung auf höchstens die Hälfte des vergleichbaren Grundbetrags mit Theorieunterricht begrenzt.
Der Fahrschüler kann nachweisen, dass ein Entgelt oder Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler wegen vertragswidrigen Verhaltens der Fahrschule, wird ein nicht verdienter Grundbetrag nicht berechnet; entsprechende Vorauszahlungen werden erstattet. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler sorgen für einen pünktlichen Unterrichtsbeginn. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich am vereinbarten Standort; andere Treffpunkte können individuell vereinbart werden. Zusätzliche Fahrzeit wird nur bei vorheriger wirksamer Vereinbarung berechnet.
Vom Fahrlehrer zu vertretende Ausfallzeit wird nachgeholt oder gutgeschrieben. Bei einer Verspätung des Fahrlehrers von mehr als 15 Minuten muss der Fahrschüler nicht länger warten; die deshalb ausgefallene Stunde wird nicht berechnet.
Vom Fahrschüler zu vertretende Verspätungen gehen hinsichtlich der ausgefallenen Zeit zu seinen Lasten. Bei mehr als 15 Minuten Verspätung muss der Fahrlehrer nicht länger warten; bei hierdurch verursachtem Ausfall gilt die Regelung zur Ausfallentschädigung entsprechend.
Praktischer Unterricht findet nicht statt, wenn der Fahrschüler erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder berauschenden Mitteln steht oder erhebliche Zweifel an seiner aktuellen Fahrtüchtigkeit bestehen.
Ist der Ausfall vom Fahrschüler zu vertreten, kann eine Ausfallentschädigung von 75 % des Fahrstundenentgelts verlangt werden. Der Nachweis eines fehlenden oder wesentlich geringeren Schadens bleibt möglich.
Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmittel und Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Schäden oder Funktionsstörungen sind unverzüglich zu melden. Für Schäden haftet der Fahrschüler nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter erforderlicher Aufsicht und nach Anweisungen des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb genommen werden. Eigenmächtige Nutzung ist untersagt; gesetzliche Ansprüche und Folgen bleiben unberührt.
Die Ausbildung wird erst abgeschlossen, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und der Fahrschüler nach fachlicher Einschätzung die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit Zustimmung des Fahrschülers unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen. Ein Prüfungstermin oder Prüfungserfolg wird nicht garantiert.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von verbindlich vereinbarten Prüfungen richten sich mögliche Entgelt- und Ersatzansprüche nach wirksamen Vereinbarungen und dem Gesetz.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Soweit gesetzlich zulässig, kann Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden; für Verbraucher wird dadurch kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet.
Die Fahrschulerlaubnis für Fahrschule Xpert ist beantragt, jedoch noch nicht erteilt. Bis zu ihrer Erteilung werden nur unverbindliche Anfragen und Voranmeldungen entgegengenommen; diese begründen keinen kostenpflichtigen Ausbildungsvertrag und keine Grundbetragspflicht.
Die Neueröffnung ist voraussichtlich für Dezember 2026 vorgesehen; ein fester Termin wird nicht zugesichert. Ausbildungsbeginn erst nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung.
Der beworbene Eröffnungsgrundbetrag von 100,00 € statt regulär 400,00 € ist für die auf der Angebotsseite genannten Klassen B, BE, BF17 und B197 vorgesehen. Die konkreten Aktionsbedingungen werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
Derzeit beworben: Fahrstunde (45 Minuten) 61,88 €; Fremdsprachenzuschlag 10,00 €. Maßgeblich sind die wirksam vereinbarten Entgelte. Ausbildung auf Deutsch, Englisch und Türkisch ist nach Vereinbarung vorgesehen.
Rechtlicher Hinweis: Dies ist ein eigenständig formulierter Entwurf in Anlehnung an die BVF-Muster-AGB vom März 2026 (12 Monate), keine wortgetreue Verbandsfassung. Vor verbindlicher Verwendung rechtlich prüfen lassen. Gesetzliche Verbraucher- und gegebenenfalls Widerrufsrechte bleiben unberührt.
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Stand: Oktober 2026 · Entwurf für den künftigen Fahrschulbetrieb · Vertragsdauer 12 Monate
Fahrschule Xpert · Inhaber Serdal Ören · Annenstraße 49, 10179 Berlin · [email protected] · 0163 3506902
Die Fahrschule Xpert bietet theoretische und praktische Fahrausbildung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Fahrlehrergesetz und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, an. Grundlage ist ein gesonderter Ausbildungsvertrag, in den diese AGB wirksam einbezogen werden müssen.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem erfolgreichen Abschluss der Fahrerlaubnisprüfung, spätestens jedoch 12 Monate nach Abschluss des Ausbildungsvertrags. Für eine anschließende Fortsetzung bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung; neue Entgelte werden vorab mitgeteilt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Bei Zweifeln an der Fahreignung gelten die gesetzlichen Regelungen und die Bestimmungen zur Vertragsbeendigung.
Die Entgelte ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem gesetzlich vorgeschriebenen Preisaushang. Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Sonderfahrten, Prüfungsvorstellungen und sonstige Leistungen werden nach gesonderter wirksamer Vereinbarung berechnet. Änderungen während laufender Verträge setzen eine rechtlich wirksame Grundlage voraus.
Der Grundbetrag umfasst die allgemeinen Verwaltungs- und Organisationsleistungen und den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht einschließlich erforderlicher Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Prüfungsvorstellungen und amtliche Prüfungsgebühren sind nicht enthalten.
Nach nicht bestandener theoretischer Prüfung kann für erforderliche zusätzliche Theorieausbildung ein vertraglich vereinbarter Teilgrundbetrag berechnet werden, höchstens die Hälfte des betreffenden Grundbetrags. Nach nicht bestandener praktischer Prüfung fällt hierfür kein neuer Teilgrundbetrag an.
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten; das vereinbarte Entgelt umfasst den praktischen Unterricht und die Nutzung des Ausbildungsfahrzeugs einschließlich erforderlicher Versicherungen.
Vereinbarte Fahrstunden sind bei Verhinderung unverzüglich abzusagen. Erfolgt die Absage nicht mindestens zwei Werktage vorher und kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden, kann eine Ausfallentschädigung von 75 % des vereinbarten Fahrstundenentgelts verlangt werden. Der Fahrschüler darf nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Für die Vorstellung zur theoretischen oder praktischen Prüfung gelten die vertraglich vereinbarten Entgelte; Wiederholungsprüfungen werden nach dem Vertrag abgerechnet.
Soweit wirksam nichts anderes vereinbart wurde, wird der Grundbetrag bei Vertragsschluss, das Entgelt für praktische Fahrstunden vor deren Beginn und das Entgelt für Prüfungsvorstellungen sowie verauslagte Gebühren spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin fällig.
Bei fälligen, nicht beglichenen Forderungen kann die Fahrschule weitere Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang zurückstellen. Ein vereinbarter Teilgrundbetrag ist vor Beginn zusätzlicher Theorieausbildung fällig.
Der Fahrschüler kann den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen. Die Fahrschule kann aus wichtigem Grund kündigen.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Fahrschüler trotz Aufforderung ohne triftigen Grund nicht binnen vier Wochen beginnt, die Ausbildung mehr als drei Monate ohne triftigen Grund unterbricht, die theoretische oder praktische Prüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht besteht oder schwerwiegend gegen sicherheitsrelevante Anweisungen verstößt.
Eine Kündigung soll zu Dokumentationszwecken in Textform erfolgen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Bereits erbrachte Fahrstunden und Prüfungsvorstellungen werden zum vereinbarten Entgelt abgerechnet.
Kündigt der Fahrschüler ohne vertragswidriges Verhalten der Fahrschule oder kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund, ist für den Grundbetrag bei vorgeschriebenem theoretischem Unterricht folgende gestaffelte Abrechnung vorgesehen: 20 % vor Ausbildungsbeginn; 40 % nach Beginn, aber vor einem Drittel des vorgeschriebenen Theorieunterrichts; 60 % ab einem Drittel, aber vor zwei Dritteln; 80 % ab zwei Dritteln, aber vor Abschluss; 100 % nach Abschluss des vorgeschriebenen Theorieunterrichts.
Bei einer Ausbildung ohne vorgeschriebenen theoretischen Unterricht ist die Grundbetragsabrechnung auf höchstens die Hälfte des vergleichbaren Grundbetrags mit Theorieunterricht begrenzt.
Der Fahrschüler kann nachweisen, dass ein Entgelt oder Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler wegen vertragswidrigen Verhaltens der Fahrschule, wird ein nicht verdienter Grundbetrag nicht berechnet; entsprechende Vorauszahlungen werden erstattet. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler sorgen für einen pünktlichen Unterrichtsbeginn. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich am vereinbarten Standort; andere Treffpunkte können individuell vereinbart werden. Zusätzliche Fahrzeit wird nur bei vorheriger wirksamer Vereinbarung berechnet.
Vom Fahrlehrer zu vertretende Ausfallzeit wird nachgeholt oder gutgeschrieben. Bei einer Verspätung des Fahrlehrers von mehr als 15 Minuten muss der Fahrschüler nicht länger warten; die deshalb ausgefallene Stunde wird nicht berechnet.
Vom Fahrschüler zu vertretende Verspätungen gehen hinsichtlich der ausgefallenen Zeit zu seinen Lasten. Bei mehr als 15 Minuten Verspätung muss der Fahrlehrer nicht länger warten; bei hierdurch verursachtem Ausfall gilt die Regelung zur Ausfallentschädigung entsprechend.
Praktischer Unterricht findet nicht statt, wenn der Fahrschüler erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder berauschenden Mitteln steht oder erhebliche Zweifel an seiner aktuellen Fahrtüchtigkeit bestehen.
Ist der Ausfall vom Fahrschüler zu vertreten, kann eine Ausfallentschädigung von 75 % des Fahrstundenentgelts verlangt werden. Der Nachweis eines fehlenden oder wesentlich geringeren Schadens bleibt möglich.
Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmittel und Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Schäden oder Funktionsstörungen sind unverzüglich zu melden. Für Schäden haftet der Fahrschüler nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter erforderlicher Aufsicht und nach Anweisungen des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb genommen werden. Eigenmächtige Nutzung ist untersagt; gesetzliche Ansprüche und Folgen bleiben unberührt.
Die Ausbildung wird erst abgeschlossen, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und der Fahrschüler nach fachlicher Einschätzung die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit Zustimmung des Fahrschülers unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen. Ein Prüfungstermin oder Prüfungserfolg wird nicht garantiert.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von verbindlich vereinbarten Prüfungen richten sich mögliche Entgelt- und Ersatzansprüche nach wirksamen Vereinbarungen und dem Gesetz.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Soweit gesetzlich zulässig, kann Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden; für Verbraucher wird dadurch kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet.
Die Fahrschulerlaubnis für Fahrschule Xpert ist beantragt, jedoch noch nicht erteilt. Bis zu ihrer Erteilung werden nur unverbindliche Anfragen und Voranmeldungen entgegengenommen; diese begründen keinen kostenpflichtigen Ausbildungsvertrag und keine Grundbetragspflicht.
Die Neueröffnung ist voraussichtlich für Dezember 2026 vorgesehen; ein fester Termin wird nicht zugesichert. Ausbildungsbeginn erst nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung.
Der beworbene Eröffnungsgrundbetrag von 100,00 € statt regulär 400,00 € ist für die auf der Angebotsseite genannten Klassen B, BE, BF17 und B197 vorgesehen. Die konkreten Aktionsbedingungen werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
Derzeit beworben: Fahrstunde (45 Minuten) 61,88 €; Fremdsprachenzuschlag 10,00 €. Maßgeblich sind die wirksam vereinbarten Entgelte. Ausbildung auf Deutsch, Englisch und Türkisch ist nach Vereinbarung vorgesehen.
Rechtlicher Hinweis: Dies ist ein eigenständig formulierter Entwurf in Anlehnung an die BVF-Muster-AGB vom März 2026 (12 Monate), keine wortgetreue Verbandsfassung. Vor verbindlicher Verwendung rechtlich prüfen lassen. Gesetzliche Verbraucher- und gegebenenfalls Widerrufsrechte bleiben unberührt.